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CFP: “Rechtsbegründung und Rechtskritik in der klassischen deutschen Philosophie” (Halle-Wittenberg, 21-24 August 2025)

We are glad to give notice that the Call for Papers for the international conference Rechtsbegründung und Rechtskritik in der klassischen deutschen Philosophie, the the 22nd Conference of the Internationales Netzwerk Transzendentalphilosophie/Deutscher Idealismus, is now open. The event will take place on August 21st-24th, 2025, at the Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Stiftung Leucorea, Lutherstadt Wittenberg).

Deadline: 31st May 2025.
Organisation: Dr. Carolyn Iselt and Simon Helling.
Information: carolyn.iselt@bbaw.de, helling@uni-wuppertal.de.

Below you can find a description of the event and information about the Call.

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Die klassische deutsche Philosophie verhandelte ihre Vorstellungen einer gerechten Gesellschaft im Medium der Rechtsphilosophie. Gemeinsamer theoretischer Ausgangspunkt der verschiedenen Entwürfe war dabei die Autonomie des Subjekts. Damit trat die Rechtsphilosophie in einen engen Zusammenhang mit der ebenfalls hierauf sich gründenden Moralphilosophie, musste aber auch hiervon unterschieden werden: sei es, dass das Recht, wie bei Kant und Fichte, als äußerliche Koordination moralisch indifferenter Personen verstanden wurde, sei es, dass, wie bei Hegel, abstraktes Recht und Moralität in ein übergeordnetes Verhältnis der Sittlichkeit treten sollten.
Mit diesen Begründungen war die klassische deutsche Philosophie einer der am weitesten fortgeschrittenen Exponenten des sich zu ihrer Zeit emanzipierenden Bürgertums. Sie teilte damit viele der Fortschritte, die die bürgerliche Gesellschaft darstellte, aber auch viele ihrer problematischen Seiten. Eine davon war die ungenügend durchdachte Beziehung zur Ökonomie, die zwar noch nicht die durchgebildete kapitalistische Gestalt angenommen hatte, in der sie später auftrat. Da aber die Durchsetzung des bürgerlichen Rechts mit eben jener ökonomischen Form auftrat, schien das Recht vor allem dazu erdacht, die kapitalistischen Herrschaftsformen durchzusetzen und abzusichern. Hegel etwa begriff die bürgerliche Gesellschaft als eine Sphäre individueller und damit auch ökonomischer Freiheit, verschwieg dabei zwar nicht den hieraus entstehenden Antagonismus, die Spaltung in Reiche und Arme, setzte dagegen aber eine absolut rechtsstiftende sittliche Gewalt, die mit dem Krieg nach außen im Innern für Zusammenhalt sorgen sollte. Ohne die Problematik, die Hegel bereits in der bürgerlichen Gesellschaft erkannt hatte, zu berücksichtigen, stellte der nationalsozialistische Theoretiker Carl Schmitt eine absolute Gewalt und den äußeren Feind als Selbstzweck ins Zentrum seines Denkens.
Dagegen kritisierte die marxistische Tradition die bloß formale Gleichheit des Rechts, weil diese mit der vorgefundenen materiellen Ungleichheit verträglich war und sie zu reproduzieren half. Eugen Paschukanis entwarf sogar eine der marxschen Analyse der Warenform analoge Analyse der Rechtsform. Auch der in dieser Tradition stehende Walter Benjamin verallgemeinerte den marxschen Befund, indem er zeigte, dass das Recht die mythischen Gewalten, gegen die es sich zunächst wendet, in anderer Form fortsetzt. Rechtskritik in diesem Sinne heißt also, das Recht als solches zu problematisieren.
Allerdings wurde auch immer wieder auf der Basis des Rechtsbegriffs gegen das Unrecht, das die kapitalistische Gesellschaft darstellt, argumentiert. So vertrat der Philosoph Leonard Nelson einen objektiven, nicht positivistischen Rechtsbegriff und im Umfeld der kritischen Theorie wandte sich Franz Neumann gegen seinen Lehrer Schmitt mit der Vorstellung einer Herrschaft des Gesetzes. In diesem Sinne heißt Rechtskritik also, die misslungene Realisierung des Rechts anzuklagen und seine volle Realisierung einzufordern.

Interessent*innen werden gebeten, bis Ende Mai 2025 einen Vortragstitel nebst einigen aussagekräftigen Zeilen zu ihrem Vortragsvorhaben an die angegebene Email-Adresse zu senden. Die Vorträge sollten die Länge von 30 Minuten nicht überschreiten.
Bitte geben Sie bei der Zusendung Ihrer Abstracts auch an, ob Sie im Gästehaus der Leucorea für 40€/Nacht übernachten wollen.

For more information please visit the website of the event.

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